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Eheschliessung

  1. Standesamtliche Trauung anmelden
  2. Nötige Dokumente
  3. Kosten
  4. Namensführung und Namensänderung

1. Standesamtliche Trauung anmelden

Wenn Sie in der Stadt Spielberg standesamtlich heiraten möchten, ist das Standesamt Spielberg für Ihre Trauung zuständig. Dazu bestellen Sie beim Standesamt das sogenannte „Aufgebot“ – das ist die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit. Sie sind nicht an das Standesamt Ihres Wohnortes gebunden: Wenn Sie in Spielberg heiraten wollen, müssen Sie nicht in Spielberg gemeldet sein.

Für Eheschließungen im Ausland beachten Sie bitte die Voraussetzungen zur Anmeldung und Gültigkeit Link: https://www.help.gv.at/......

So gehen Sie vor:

  1. Legen Sie Ihren Wunsch-Hochzeitstermin sowie mögliche Alternativtermine fest.
  2. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Standesamt Spielberg unter +43 (0) 3512 / 75230-228, um die Niederschrift aufzunehmen.
  3. Bereiten Sie die nötigen Dokumente vor.
  4. Überlegen Sie, welche Art der Namensführung Sie nach der Heirat wünschen.

Gültigkeit des Aufgebots:

Das Aufgebot kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin bestellt werden. Sie können jedoch bereits davor einen Termin für die standesamtliche Trauung reservieren. Kontaktieren Sie dazu das Standesamt Spielberg unter +43 3512 75230-228 oder per E-Mail an standesamt@spielberg.at.

Trauzeugen

Mittlerweile sind bei der standesamtlichen Heirat keine Trauzeugen mehr notwendig. Wenn Sie möchten, können Sie aber auch weiterhin mit einem oder zwei Trauzeugen heiraten. Beachten Sie, dass Trauzeugen volljährig sein müssen.

2. Nötige Dokumente

Welche Dokumente Sie für die Eheschließung benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab:

a) Volljährige, bisher unverheiratete österreichische StaatsbürgerInnen benötigen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Staatsbürgerschafts-Nachweis
  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • eventuell: Nachweis akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (z. B. IngenieurIn)

b) Minderjährige, bisher unverheiratete österreichische StaatsbürgerInnen benötigen zusätzlich zu a):

  • Gerichtsbeschluss über die Ehemündig-Erklärung
  • Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin/ des gesetzlichen Vertreters

c) Österreichische StaatsbürgerInnen, die bereits verheiratet waren, benötigen zusätzlich zu a):

  • Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Nachweis über die Auflösung früherer Ehen (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung) https://www.help.gv.at/..... bzw. Sterbeurkunde

d) Ausländische StaatsbürgerInnen:

Hier sind je nach konkretem Fall unterschiedliche Dokumente und Übersetzungen erforderlich. Bitte fragen Sie dazu direkt beim Standesamt Spielberg an, unter +43 (0) 3512 / 75230-228 oder per E-Mail an standesamt@spielberg.at

Quelle:

Diese Informationen beruhen zum Teil auf dem Online-Amtshelfer help.gv.at, Link: https://www.help.gv.at/..... vom österreichischen Bundeskanzleramt. Beachten Sie bitte die Haftungshinweise. Link: https://www.help.gv.at/.....

3. Kosten

Die Kosten der Eheschließung setzen sich aus fixen sowie variablen Gebühren zusammen. Die Ausstellung zusätzlicher Dokumente kann weitere Kosten verursachen. Die Gestaltung der Trauungszeremonie (zum Beispiel die Wahl eines Exklusiv-Trauungsortes hat ebenfalls Einfluss auf die Kosten.

4. Namensführung und Namensänderung

Bei der Anmeldung zur Eheschließung am Standesamt können Sie auch festlegen, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, welche(n) Namen Sie und Ihr Ehepartner tragen können.

Mehr zum Thema:


Kontakt Standesamt

Standesamt und Staatsbürgerschaftevidenzstelle
Marktpassage 1/B1
A 8724 Spielberg

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