Staatsbürgerschafts-Nachweis
- So erhalten Sie einen Staatsbürgerschafts-Nachweis
- Nötige Dokumente für Erwachsene
- Nötige Dokumente für Kinder
- Kosten
1. So erhalten Sie einen Staatsbürgerschafts-Nachweis
Als österreichischeR StaatsbürgerIn können Sie, unabhängig von Ihrem Wohnsitz, Ihren Staatsbürgerschafts-Nachweis beim Standesamt der Stadtgemeinde Spielberg persönlich beantragen. Bitte bringen Sie dazu die nötigen Dokumente mit.
Zuständige Stelle:
Für den Staatsbürgerschafts-Nachweis ist das Standesamt der Stadt Spielberg unter +43 (0) 3512 / 75230-228 bzw. standesamt@spielberg.at zuständig.
Verleih der Staatsbürgerschaft
Mit dem Staatsbürgerschafts-Nachweis wird nicht die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen! Diese erhält man durch Abstammung (mit der Geburt) oder durch Verleihung. Dafür müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Die dafür zuständige Stelle in der Steiermark ist das Amt der Landesregierung, Referat für Staatsbürgerschaft. (http://www.verwaltung.steiermark.at/.....)
- Staatsbürgerschaft und allgemeine Einbürgerungs-Voraussetzungen:
https://www.help.gv.at/..... - Informationsseite zur Vorbereitung auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft:
https://www.help.gv.at/.....
2. Nötige Dokumente für Erwachsene
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- eventuell: Heiratsurkunde
- eventuell: Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnungen (z. B. IngenieurIn)
3. Nötige Dokumente für Kinder
Ehelich geborene Kinder bis 18 Jahre benötigen folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes
- Staatsbürgerschafts-Nachweis des Elternteiles, der den Antrag stellt
- Heiratsurkunde der Eltern
- eventuell: Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde der Eltern/des Elternteiles
Unehelich geborene Kinder bis 18 Jahre benötigen folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunde der Mutter
- Meldezettel des Kindes
- Staatsbürgerschafts-Nachweis der Mutter
- Vaterschafts-Anerkenntnis
4. Kosten
Der Staatsbürgerschafts-Nachweis kostet:
- für Kinder bis zum 2. Geburtstag: gebührenfrei
- für Kinder nach dem 2. Geburtstag und Erwachsene: 48,50 Euro (28,60 Euro Bundesgebühr + 19,90 Euro Verwaltungsabgabe)