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Meldung eines Sterbefalls

  1. Sterbefall melden
  2. Nötige Dokumente
  3. Sterbeurkunde und Kosten
  4. Weitere Erledigungen nach einem Todesfall

1. Sterbefall melden

Frist:

Ein Todesfall muss am nächsten Werktag beim örtlich zuständigen Standesamt angezeigt werden („Anzeige des Todesfalls“). Zuvor muss durch eine Ärztin bzw. einen Arzt die Totenbeschau erfolgen und die Totenbescheinigung ausgestellt werden.

Welches Standesamt ist zuständig?

  • Die Anzeige des Sterbefalls muss bei jenem Standesamt erfolgen, das für den Sterbeort zuständig ist.
  • Die Beurkundung des Sterbefalls kann bei jedem Standesamt in Österreich erfolgen.

Wie kann die Meldung erfolgen?

Nach dem Eintreten eines Todesfalls sind gewisse Behördenwege erforderlich. Zumeist ist Ihnen dabei ein Bestattungsunternehmen behilflich und kann diese Wege für Sie übernehmen.

  • Meldung durch das Bestattungsunternehmen: Wenn Sie möchten, kann das Bestattungsunternehmen die Sterbeurkunde für die verstorbene Person ausstellen lassen. Übergeben Sie dazu die nötigen Dokumente an das Bestattungsunternehmen und besprechen Sie die weiteren Schritte.
  • Meldung durch Hinterbliebene: Nach der Totenbeschau durch eine Ärztin bzw. einen Arzt und der Meldung des Todes können Sie die Sterbeurkunde auch selbst beim Standesamt Spielberg, +43 (0) 3512 / 75230-228 bzw. standesamt@spielberg.at, ausstellen lassen. Bringen Sie dazu die nötigen Dokumente und Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit.

2. Nötige Dokumente

Bitte bringen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit, wenn Sie einen Sterbefall beurkunden lassen möchten.

Für die Sterbeurkunde sind folgende Dokumente der verstorbenen Person notwendig:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschafts-Nachweis
  • Meldezettel
  • Bei Verheirateten bzw. Geschiedenen: Heiratsurkunde bzw. rechtskräftiger Scheidungsbeschluss
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners
  • eventuell: Nachweis akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (z. B. IngenieurIn)

3. Sterbeurkunde und Kosten

Eine Sterbeurkunde kostet 9,30 Euro je Exemplar (7,20 Euro Bundesgebühr + 2,10 Euro Verwaltungsabgabe).

Nach erfolgter Erstbeurkundung können Sie eine weitere Sterbeurkunde bei jedem Standesamt in Österreich ausstellen lassen.

4. Weitere Erledigungen nach einem Todesfall

Viele Stellen werden nach der Meldung des Sterbefalls automatisch verständigt, zum Beispiel die Meldebehörde und der Sozialversicherungsträger (Krankenkasse).

Meldung bei Arbeitgeber, Banken und Versicherungen

Wichtig ist, den Todesfall beim Arbeitgeber der verstorbenen Person zu melden sowie Geldinstitute und Versicherungen zu informieren und gegebenenfalls Verträge zu kündigen. Dazu benötigen Sie die Sterbeurkunde.

Mehr zum Thema:


Kontakt Standesamt

Standesamt und Staatsbürgerschaftevidenzstelle
Marktpassage 1/B1
A 8724 Spielberg

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