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Veranstaltungen anmelden

  1. Öffentliche vs. nicht öffentliche Veranstaltungen
  2. Veranstaltung vs. Kleinveranstaltung
  3. Formulare und Verordnungen

1. Öffentliche vs. nicht öffentliche Veranstaltungen

Man unterscheidet:

  • Öffentliche Veranstaltungen: Allgemein zugängliche oder allgemein beworbene Unternehmungen, Ereignisse oder Zusammenkünfte, die der Unterhaltung, Belustigung oder Ertüchtigung der TeilnehmerInnen dienen (z. B. Konzerte, Zeltfeste, Sportevents etc.)
  • Nicht öffentliche/ private Veranstaltungen: Veranstaltungen jeglicher Art mit geladenen Gästen, im privaten Kreis oder nur für Mitglieder eines Vereines (z.B. Weihnachtsfeiern, Hochzeiten, Jahreshauptversammlungen etc.)

Anmeldung

Nur öffentliche Veranstaltungen müssen gemeldet, angezeigt bzw. bewilligt werden. Zur genauen Vorgehensweise informieren Sie sich bitte beim Standesamt Spielberg unter +43 (0) 3512 / 75230-228.

2. Veranstaltung vs. Kleinveranstaltung

Veranstaltungen

Allgemein als Veranstaltung gelten alle Events, die weniger als 20.000 BesucherInnen (darüber: Großveranstaltung) erwarten und die der Unterhaltung, Belustigung oder Ertüchtigung der TeilnehmerInnen dienen.

Kleinveranstaltungen

Kleinveranstaltungen sind Veranstaltungen, die nicht mehr als 300 BesucherInnen zählen und zwischen 08:00 und 23:00 Uhr stattfinden oder in Gastgewerbebetrieben innerhalb der rechtlich zulässigen Betriebszeiten stattfinden. Kleinveranstaltungen dürfen nicht mehr als drei Veranstaltungstage dauern.

Mehr zum Thema:

3. Formulare und Verordnungen


Kontakt Standesamt

Standesamt und Staatsbürgerschaftevidenzstelle
Marktpassage 1/B1
A 8724 Spielberg

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