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Behördeninformation: Unerlaubte Drohnenflüge

Behördeninformation: Unerlaubte Drohnenflüge

Wir dürfen Sie hiermit über eine Presseaussendung des Kommando Überwachungsgeschwader informieren. Bei der Überwachung im Zuge der Luftraumsicherungsoperation DAEDALUS 2023, wurden Drohnenflüge rund um den Flugplatz ZELTWEG ohne Genehmigung festgestellt.

In den letzten Tagen wurden vermehrt Drohnenflüge im AICHFELD/MURTAL registriert. Der Grund dafür liegt darin, dass derzeit im Rahmen der Luftraumsicherungsoperation DAEDALUS23 anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels in der SCHWEIZ unter anderem im Bereich des Fliegerhorstes HINTERSTOISSER in ZELTWEG Drohnenerkennungs- und-abwehr-Systeme eingesetzt werden.

Konkret wurden am 13.01. vier unbemannte Luftfahrzeuge, am 16.01. und 18.01. je eines und am 17.01.2023 zwei detektiert. In einigen Fällen wurde durch die Polizei in Zusammenarbeit mit dem Bundesheer Nachschau gehalten und eine Mitteilung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gemacht.

Die gesetzlichen und verordnungsmäßigen Grundlagen dazu sind restriktiv und für die „Drohnen-Piloten“ eher unangenehm großräumig. Rund um den Flugplatz ZELTWEG gibt es eine Sicherheitszone LOXZ (Bild 1, rot, grün und gelb dargestellt) und eine Kontrollzone ZELTWEG (Bild 2, rosa gekennzeichnet)

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen und selbständig im Fluge verwendbarem zivilen Luftfahrtgerät innerhalb von Sicherheitszonen von Flugplätzen ist unbeschadet anderer Bestimmungen nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde zulässig; das ist das Referat Luftfahrtrecht der Abteilung Allgemeine Rechtsangelegenheiten des Bundesministeriums für Landesverteidigung (recht1@bmlv.gv.at).

Außerhalb der Sicherheitszone jedoch in der Kontrollzone ist vor Inbetriebnahme und Verwendung die Zustimmung des Air Traffic Controllers am Fliegerhorst ZELTWEG
(TelNr.: 050201 52 68600) einzuholen.

Das Bundesheer in ZELTWEG ersucht die Besitzer und Benützer von unbemannten Luftfahrzeugen und selbständig im Fluge verwendbarem zivilen Luftfahrtgerät, kurz Drohnen, zum Zwecke der Flugsicherheit aber auch im eigenen Interesse, um einer empfindlichen Verwaltungsstrafe vorzubeugen, sich vor Verwendung zu informieren und in jedem Falle eine Genehmigung seitens der zuständigen Stelle einzuholen.


Behördeninformation: Unerlaubte Drohnenflüge

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