Information Kautionsfonds des Landes Steiermark
Oft scheitert die Wohnungssuche aufgrund der verlangten Kaution in der Höhe von drei Monatsmieten. Auf die Initiative der steirischen Soziallandesrätin Mag.a Doris Kampus wurde in der Landesregierung beschlossen, Mittel für den "Kautionsfonds" zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich wurden auch die Einkommensgrenzen erhöht.
Was heißt das genau?
Anspruchsberechtigte Mieter*innen bekommen für die Zahlung ihrer Kaution sozusagen ein zinsenloses Darlehen, das in kleinen, leistbaren Monatsraten rückerstattet werden muss. Die Abwicklung des „Kautionsfonds“ erfolgt über Volkshilfe oder Caritas. Bis zu 1.000,- Euro pro Mietwohnung macht dieser Zuschuss aus. Der Kautionsbeitrag ist innerhalb von drei Jahren zurückzuzahlen. Danach kommt das Geld wieder anderen Wohnungssuchenden zugute, denn die Rückzahlungen fließen wieder in den Fonds und werden weiter für Kautionszahlungen zur Verfügung gestellt. 3.445 Steirer*innen haben bisher davon profitiert, in der Region Obersteiermark West wurden knapp 220.000 Euro zinslos zur Verfügung gestellt.
Als Einkommensgrenze gilt bei Ein-Personen-Haushalten ein Monatseinkommen von 1.371 Euro, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften 2.057 Euro. Pro Kind im Haushaltsverband werden weitere 411 Euro angerechnet.
Landtagsabgeordneter und Wohnbausprecher Wolfgang Moitzi freut sich über die Erhöhung der Einkommensgrenzen und betont: „Der Kautionsfonds unterstützt Menschen bei der Wohnungssuche. Das zinslose Darlehen ermöglicht, trotz explodierender Preise, einen Wohnungs- oder Ortswechsel leichter durchzuführen.“
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