Update zum Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes
Das Onlineformular zur Antragstellung des Heizkostenzuschusses des Bundes steht ab 7. August am Sozialserver unter www.soziales.steiermark.at zur Verfügung! Sollten Sie keinen Online-Zugang zur Verfügung haben, ist das Bürgerservice Büro der Stadtgemeinde Spielberg zu den regulären Öffnungszeiten gerne bei der Abwicklung behilflich.
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Welche Dokumente /Unterlagen benötige ich zur Antragstellung? Es werden ein Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis) und eine Bankverbindung benötigt. Sie benötigen keine Dokumente. Es erfolgt eine automatisierte Prüfung der Melde- (ZMR) und Einkommensdaten (Transparenzportal). |
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Ab wann kann der Wohn- und Heizkostenzuschuss beantragt werden? Die Antragstellung ist von 7.8.2023 bis 31.10.2023 möglich. |
Alle Informationen bezüglich des Heizkostenzuschusses erhalten Sie unter www.soziales.steiermark.at und unter der gebührenfreien Sozialhotline 0800/201010.
Fragen und Antworten:
Was sind die Voraussetzungen um den Wohn- und Heizkostenzuschuss zu bekommen?
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und Ihren Hauptwohnsitz seit 1. Jänner 2023 in der Steiermark haben. Weiters darf das Jahresnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen zusammen nicht mehr als EUR 30.734,00 betragen.
Wohn- und Heizkostenzuschuss?
Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig EUR 400,00 pro Haushalt.
Wer kann keinen Wohn- und Heizkostenzuschuss bekommen?
Nicht antrags- bzw. förderungsfähig sind Bewohner:innen von stationären Pflegeeinrichtungen, vollstationären Behinderteneinrichtungen oder vollstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Gefängnisinsass:innen, Obdachlose, Personen in Gewaltschutzeinrichtungen sowie Bezieher:innen der Grundversorgung (Asylwerber:innen)
Was muss ich tun, wenn ich eine 24h-Betreuung habe und eine Ablehnung bekommen habe?
In diesem Fall nehmen Sie bitte mit uns unter 0800/800 262 oder heizkostenzuschuss@stmk.gv.at Kontakt auf. Ihr Fall muss händisch bearbeitet werden.








