Besamungskosten
Besamungskosten gelangen im Zeitraum von 09.01.2017 bis 31.01.2017 im Bürgerservicebüro zur Auszahlung. Dabei ist der Nachweis über die erfolgte Besamung aus dem Jahr 2015 vorzulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Besamungsnachweise für das jahr 2015 berücksichtigt werden können.