Bauamt
Sie finden das Bauamt im Stadtamt Spielberg im 1. Obergeschoss.
Für den Parteienverkehr stehen wir Ihnen gerne während unserer Öffnungszeiten zur Verfügung.
Mo bis Fr: 8.00 bis 12.00 Uhr
Mo, Do: 13.30 bis 16.00 Uhr
Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.
Für Schriftstücke, deren Einbringung an Fristen gebunden ist, gilt folgendes zu beachten:
Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 ist die Behörde nur während der Amtsstunden verpflichtet, schriftliche Anbringen entgegenzunehmen oder Empfangsgeräte empfangsbereit zu halten. Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Es gilt daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.
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Bauverfahren
- Ansuchen Meldepflichtige Vorhaben
- Ansuchen um Baubewilligung vereinfachtes Verfahren gemäß § 20 Z. 2 lit. e-k, Z. 5 und Z. 7 Stmk. Baugesetz
- Ansuchen um Baubewilligung vereinfachtes Verfahren gemäß § 20 Z. 1, Z. 2 lit. a-d, Z. 3 und Z. 4 Stmk. Baugesetz
- Ansuchen um Erteilung der Baubewilligung gemäß § 19 Stmk. Baugesetz
- Ansuchen um Abbruchbewilligung
- Festlegung der Bebauungsgrundlagen
- Inverkehrbringen Heizungsanlage -
Fertigstellungsanzeige
- Bauführerbescheinigung
- Fertigstellungsanzeige -
Landesstraßenverwaltungsgesetz
- Ansuchen um Erteilung einer Ausnahme vom Bauverbotsbereich
- Antrag auf Bewilligung einer Grundstückszufahrt
- Antrag auf Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes -
Straßenverkehrsordnung
- Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung gem. § 82 StVO 1960
- Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung gem. § 90 StVO 1960 -
Wasseranschluss
- Anmeldung Wasserbezug
MitarbeiterInnen: